Generalversammlung

Am Montag, 29. Mai 2017, fand im Vortragssaal Kunsthaus Zürich die 122. Ordentliche Generalversammlung der Zürcher Kunstgesellschaft im Beisein von 116 Mitgliedern statt. Der Präsident, Walter B. Kielholz, leitete die Generalversammlung.

Dr. Martin Zollinger, Präsident der Stiftung Zürcher Kunsthaus, wie auch sein Stellvertreter Dieter Bärtsch, werden verabschiedet. Der Präsident dankt herzlich für die langjährige, konstruktive Partnerschaft und begrüsst den Betriebsökonomen Richard Hunziker, der die Präsidentschaft der Stiftung Zürcher Kunsthaus per 1. Juni 2017 übernehmen wird; Astrid Heyman, Direktorin Liegenschaftsverwaltung der Stadt Zürich, und Markus Brönnimann, Amtschef des Immobilienamts Kanton Zürich, wurden neu in die Stiftung berufen.

Die Besucherzahlen sind angestiegen. Den Ausstellungsprojekten DADA zum 100-jährigen Jubiläum dieser Bewegung wurde grosses Interesse entgegengebracht. Die erfolgreiche Digitalisierung der Sammlung zum Dadaismus ist abgeschlossen. Nicht erwartet war der Rückgang bei den Mitgliederzahlen. Die gute Nachricht: Die Anzahl der Jungmitglieder stieg um rund 15 Prozent. Mit Unterstützung des Bundesamtes für Kultur dehnt das Kunsthaus seine Provenienz-Recherchen auf den Bereich der Grafischen Sammlung aus. Die Online-Veröffentlichung der Gemälde und Skulpturen rückt in Reichweite.

Am 8. November 2016 fand die Grundsteinlegung statt. Neben einer Metallschatulle, die im Fundament versenkt wurde, schenkte Urs Fischer eine Bronzeplastik als künstlerischen Grundstein. Die Baumassnahmen haben den Bestand erreicht. Das Museum bleibt geöffnet, der Vortragssaal dient als temporäre Eingangshalle. Die neu etablierte Geschäftsleitung besteht aus Direktor Dr. Christoph Becker, Finanzchef Hans Peter Meier und Sammlungskonservator Dr. Philippe Büttner. Die neue Funktion des Geschäftsbereichs Verkauf und Services wird ausgeschrieben

Stellvertretend für mehrere Dutzend Firmen und Stiftungen nennt der Präsident die Credit Suisse – Partner Kunsthaus Zürich, und die Swiss Re – Partner für zeitgenössische Kunst, die auch das Auftragswerk «Tastende Lichter» von Pipilotti Rist im Glasdach des Moserbaus unterstützt. Dank geht auch an die Stadt Zürich und den Kanton Zürich für die verlässlich wiederkehrenden Subventionen. Die neue Dauerleihgabe der Vereinigung Zürcher Kunstfreunde, ein Hauptwerk von Félix Vallotton, «La malade» von 1892, hebt den enormen Beitrag ins Bewusstsein, den die Kunstfreunde seit 100 Jahren an die Zürcher Kunstgesellschaft leisten.

Die Mitglieder werden informiert über die Sitzungen des Vorstandes, die Arbeitsgruppe zur Kontextualisierung der Sammlung Bührle sowie über das beim Lotteriefonds eingereichte Unterstützungsgesuch für Erneuerungen der Informationstechnologie. Betriebliche Abläufe und Abgrenzungen zwischen der Stiftung Zürcher Kunsthaus und der Kunstgesellschaft wurden mit Blick auf die Erweiterung neu geregelt.

Der Stadtrat Zürich hat der Statutenänderung zugestimmt und die neuen Statuten (vorbehältlich §13) sind in Kraft getreten. Das neue Gremium «Museumsbeirat», das die Direktion bei programmatischen Themen berät, tritt im Herbst 2017 erstmals zusammen.

Die Jahresrechnung 2016 schliesst ab mit einem Gewinn in Höhe von CHF 115 512. Einen wesentlichen Beitrag leisteten die höheren Besucherzahlen. Die Eintritte stiegen von 289 000 auf 318 580. Die Beiträge der Stadt sind planmässig gestiegen und decken einen Teil der Vorlaufkosten für die Kunsthaus-Erweiterung.

Im Berichtsjahr ist ein Beispiel anzuführen, wie das Kunsthaus in den seltenen Fällen eines Verkaufs verfährt. Mit den Erlösen einer doppelt vorhandenen Bronze Alberto Giacomettis, «Le père de l’artiste», sowie einer weiteren Dublette, «Objet désagréable, à jeter», konnte Albertos Porträt von Ernst Scheidegger erworben werden.

Die Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich und der Stadtrat haben von der Jahresrechnung zustimmend Kenntnis genommen. Der Vorstand empfiehlt der Generalversammlung die Jahresrechnung 2016 zur Annahme. Der Vorstand empfiehlt Walter B. Kielholz, Präsident, und Dr. Lukas Gloor, Direktor der Stiftung Sammlung E.G. Bührle, zur Wiederwahl. Die Rechnung wird abgenommen; beide Herren werden mit Applaus im Amt bestätigt.

Mit der Neufassung von §13 können mindestens 50 Vereinsmitglieder ein Traktandum auf die Agenda setzen lassen. Das Begehren muss dem Vorstand spätestens fünf Wochen vor der Generalversammlung mitgeteilt werden. Weiter wird vorgeschlagen, dass die Vereinsversammlung nicht zwingend bis Ende Mai abzuhalten ist. Das Datum wird den Mitgliedern im jeweils ersten Kunsthaus-Magazin eines Jahres und auf der Website bekannt gegeben. Die Generalversammlung nimmt die Änderungen an. Der Präsident schliesst mit Dank und bittet zum Aperitif.

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