Rechnung

Betriebsrechnung

Die Jahresrechnung 2019 schliesst mit einem gegenüber dem Vorjahr (CHF 39 761.59) reduzierten Verlust von nurmehr CHF 3899.51 ab. Die Besucherzahl ist im Berichtsjahr mit 270 053 gegenüber dem Vorjahr (228 642) um beachtliche 18 Prozent angestiegen. Das ist insbesondere unter dem Aspekt erfreulich, dass uns noch bis im September der Haupteingang durch die laufenden Baumassnahmen nicht zur Verfügung stand, was von den Besuchenden stets als wenig einladend empfunden worden ist.

Auch die Mitgliederzahl ist im Berichtsjahr um beachtliche sechs Prozent gewachsen auf 19 688 gegenüber 18 621 im Vorjahr, was ein erfreulicher Erfolg des intensivierten Marketings ist.

Die Beiträge der Stadt Zürich für die «Vorlaufkosten Kunsthaus-Erweiterung» haben sich, wie budgetiert, von CHF 1 520 000 im Vorjahr auf CHF 1 300 000 im Berichtsjahr reduziert. Ihre genau umschriebene Verwendung wurde bereits im letztjährigen Bericht festgehalten.

Die Beiträge des Kantons Zürich, die im Jahr 2018 in der Höhe von CHF 4 100 000 geleistet worden sind, entstammten dem Lotteriefonds. Die Beiträge wurden einmalig geleistet, sie dienten der Finanzierung der Erneuerungsinvestitionen in die IT- und Kommunikationsanlagen (vgl. dazu Anhang Ziff. 3 und 4).

Die im Jahr 2018 noch deutlich höheren Beiträge für die Projektunterstützung erklären sich durch eine einmalige Unterstützung des Bundesamtes für Kultur für die Provenienzforschung sowie ausserordentliche Beiträge für die Ausstellung «Fashion Drive» durch die Festspiele Zürich und die Zürcherische Seidenindustrie Gesellschaft. Im Berichtsjahr durften wir zwar wiederum die Beiträge unserer Hauptsponsoren empfangen, mit Ausnahme des Beitrags von CHF 100 000 durch die Elisabeth Weber-Stiftung für die Ausstellung «Matisse – Metamorphosen» sind aber keine grösseren Einzelbeiträge zur Projektunterstützung eingegangen.

Allen langjährigen grösseren und kleineren Sponsoren sowie den Sponsoren einzelner Ausstellungen sei auch an dieser Stelle herzlich gedankt.

Die deutliche Zunahme des Betrags «Spenden» erklärt sich im Wesentlichen durch die ausserordentliche Spende der Scholz Stiftung für einen Kunstankauf. Zum kleineren Teil ist sie begründet durch den Start des Retail-Fundraising für die Kunsthaus-Erweiterung (CHF 59 726).

Die Zunahme bei den Einnahmen aus den Eintritten wurde bereits erklärt – leider sind die Einnahmen aus dem Museumsshop, die sich üblicherweise proportional zur Zu- oder Abnahme der Besuchenden verhalten, nicht auch entsprechend gewachsen.

Die «Nebeneinnahmen Museum» sind erfreulich gestiegen, weil im Berichtsjahr drei der Ausstellungen nach Abschluss der Zeit im Kunsthaus in weiteren Museen gezeigt worden sind.

Die Zunahme des Personalaufwands erklärt sich zum grösseren Teil durch den Personalaufbau im Hinblick auf die Kunsthaus-Erweiterung. Zusätzlich ist sie verursacht durch die deutlich höhere Rückstellung für Arbeitsstunden über der Sollzeit und nicht bezogene Ferien der Mitarbeitenden. Beides Folgen der deutlich höheren Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden durch das Erweiterungsprojekt.

Der Anstieg des Sachaufwandes ist begründet durch den Ankauf eines Tizian zugeschriebenen Werkes, für dessen Anschaffung, wie bereits erwähnt, die Mittel durch die Scholz Stiftung zur Verfügung gestellt worden sind. Demgegenüber ist der durch den Museumsbetrieb verursachte Sachaufwand unter strikter Kostenkontrolle gehalten und im Vergleich zum Vorjahr reduziert worden (Reduktion Dienstleistungen und Honorare Dritter sowie von Veranstaltungen im Zusammenhang mit den Ausstellungen).

Die deutliche Abweichung des sonstigen Betriebsaufwands im Vergleich zum Vorjahr erklärt sich durch die wesentlich höheren Kosten für Werbemassnahmen für die Ausstellungen (insb. Plakataushang). Demgegenüber waren die Ausgaben für den Unterhalt und die Reparaturen in den Bereichen Gebäude, Mobilien, Werkstatt und Einrichtungen tiefer als im Vorjahr, was einen weiteren Anstieg verhinderte.

Im Jahr 2018 wurden erstmals für das Projekt «Erneuerung IT- und Kommunikationsanlagen» Abschreibungen vorgenommen. In der erstmaligen Abschreibungssumme waren auch die Abschreibungsbeträge für die Jahre 2017 und 2016 enthalten. So erklärt sich der deutlich tiefere Betrag für das Jahr 2019 – er betrifft nur das Berichtsjahr.

Die Veränderung des Fondskapitals wird im Anhang Ziff. 4 detailliert erklärt.

BILANZ

Die Liquidität – teilweise basierend auf dem Fondskapital (dazu detailliert Anhang Ziff. 4) – ist nach wie vor gut. Allerdings sind wir mit den Fondsgeldern für das Projekt «Erneuerung IT- und Kommunikationsanlagen» in Vorschuss getreten. Die Rückführung der Mittel sollte erfolgen nach der Schlussabrechnung mit dem Kanton Zürich (Lotteriefonds, CHF 470 000) sowie einem erfolgreichen Restfinanzierungsgesuch an die Stadt Zürich (CHF 2 932 000).

Die Veränderung der Flüssigen Mittel sind aus der Geldflussrechnung ersichtlich.

Der Anstieg der Forderungen gegenüber Mitgliedern folgt aus dem erfreulichen Anstieg der Mitgliederzahl im Vergleich zum Vorjahr.

Die Zunahme der «Aktiven Rechnungsabgrenzung» erklärt sich durch die Vorbereitungskosten für die Ausstellungen im laufenden Jahr, die bereits im Berichtsjahr angefallen sind.

Erstmals werden auch Anlagegüter mit einem Wert ab CHF 5000 bilanziert, was den Anstieg des Bilanzpostens «Mobilien» erklärt.

Die «Sachanlagen im Bau» (Erneuerung IT- und Kommunikationsanlagen) wurden um eine weitere Jahresabschreibung reduziert. Um den gleichen Betrag wurde die Rückstellung der Beiträge des Kantons vermindert.

Der Anstieg der «Mitgliederbeiträge Folgejahr» erklärt sich durch den Anstieg der Mitgliedschaften.

Der Finanzausschuss der Kunstgesellschaft hat die vom Gesetzgeber vorgeschriebene alljährliche Risikobeurteilung in seiner Novembersitzung vorgenommen.

Im Namen des gesamten Vorstandes und der Mitarbeitenden des Kunsthauses möchte ich auch an dieser Stelle unseren Sponsoren sowie der Stadt Zürich und dem Kanton Zürich für die sehr geschätzten, grosszügigen finanziellen Unterstützungen herzlich danken.

Conrad M. Ulrich, Finanzvorstand

BETRIEBSRECHNUNG VOM 1.1. – 31.12.2019

Bilanz PER 31. DEZEMBER 2019

Geldflussrechnung

Anhang

1. Firma sowie Rechtsform und Sitz des Unternehmens

Firma: Zürcher Kunstgesellschaft

Sitz: Winkelwiese 4, 8001 Zürich

Statuten: 29. Mai 2017

Zweck: Die Zürcher Kunstgesellschaft ist ein Verein. Sie hat den Zweck, den Sinn für bildende Kunst zu pflegen, in der Öffentlichkeit das Verständnis für das Kunstschaffen zu heben und die Bestrebungen der Künstlerschaft zu fördern. Diesen Zweck erreicht sie insbesondere durch den Betrieb des Kunsthauses.

2. Nahestehende

Stiftung Zürcher Kunsthaus, Zürich

Vereinigung Zürcher Kunstfreunde, Zürich

Einfache Gesellschaft Kunsthaus-Erweiterung, Zürich

Förderstiftung Kunsthaus-Erweiterung, Zürich

3. Angaben über die in der Jahresrechnung angewandten Grundsätze

Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Vorschriften des Schweizerischen Gesetzes, insbesondere der Artikel über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung (Art. 957 bis 962 OR) erstellt.

In der Jahresrechnung wurden die nachfolgenden wesentlichen Grundsätze angewendet:

Anlagevermögen:

Investitionsvorhaben (ohne Anschaffungen Kunst) ab TCHF 5 werden aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei den Anlagen im Bau handelt es sich um das Projekt Erneuerung Kommunikationsanlage. Aktuell werden die Abschreibungen dafür aus den Mitteln des Lotteriefonds des Kantons Zürich finanziert.

4. Angaben und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz

«Kunstgegenstände» beinhaltet auch die Bücher und Medien unserer Bibliothek.

NACHWEIS FONDSKAPITAL:

Wie budgetiert, erfolgte keine Zuweisung in den Sammlungsfonds gemäss Statuten § 10 1.

 

Dem durch Donatoren zweckbestimmten Fondskapital sind 2018 für das Projekt Erneuerung Kommunikationsanlagen vom Lotteriefonds des Kantons Zürich CHF 4.1 Mio. zugegangen. Aus diesen Mitteln werden die Abschreibungen für das Projekt finanziert.

5. Anzahl Mitarbeitende

Die Anzahl der Vollzeitstellen liegt im Jahresdurchschnitt über 50.

6. Eventualverbindlichkeiten

Die Zürcher Kunstgesellschaft (ZKG) ist gegenüber der Einfachen Gesellschaft Kunsthaus-Erweiterung (EGKE) eine Beitragsverpflichtung von CHF 88 Mio. eingegangen. Mit der Rechtskraft der Baubewilligung für die Kunsthaus-Erweiterung Ende Januar 2015 hat sich die Verpflichtung aktualisiert. Die ZKG ist in der Lage, diese Verpflichtung mit den bei der Förderstiftung Kunsthaus-Erweiterung (FSKE) eingegangenen Donationen und ergänzend mit einer Vereinbarung mit der FSKE über ein Zahlungsversprechen gegenüber der EGKE von maximal CHF 12.5 Mio., abgesichert durch Verpfändung von Aktiven, zu erfüllen.

7. Honorar der Revisionsstelle

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