Rechnung

Zusammenfassung, Überblick

Nach der Eröffnung der Kunsthaus-Erweiterung und nach der Pandemie sind wir davon ausgegangen, das neue Kunsthaus erstmals während eines vollen Geschäftsjahrs betreiben zu können. Leider hat sich dann in der Nacht vom 2. auf den 3. August ein Brandfall ereignet, der neben den durch die Versicherung ungedeckten Kosten auch zu Einnahmenausfällen bei den Eintritten und unserem Shop geführt hat. Die Kosten aus dem Brand belasten unser Ergebnis mit insgesamt CHF 772 931.

 

Betriebsrechnung

Die Jahresrechnung 2022 schliesst mit einem Verlust von CHF 1 410 285 (Vorjahr CHF 482 431) ab. Das Vorjahresergebnis wurde durch einen a. o. Ertrag von CHF 230 708 aus der Auflösung der Festspielstiftung, durch Kurzarbeitsentschädigungen und Ausfallentschädigungen wegen der Pandemie im Betrag von CHF 778 062 verbessert. Zusätzlich haben wir im 2021 die Warenvorräte der Shops mit CHF 325 876 aktiviert. Im 2022 haben wir die Warenvorräte zu Einkaufspreisen aktiviert und somit den restlichen Warendrittel in der Höhe von CHF 162 938 aufgelöst und damit das Jahresergebnis 2022 leicht verbessert.

Wie im Vorjahr sind die Mitgliederbeiträge noch einmal kräftig angestiegen, unser Mitgliederbestand beträgt jetzt 25 797 (VJ 24 498), was einer Zunahme von 5.3 % entspricht. Neben dieser Zunahme verbesserte auch die Erhöhung der Mitgliedschaftspreise unsere Einnahmen – die durchschnittliche Einnahme pro Mitglied stieg um 10.8 % auf CHF 133.95.

Die erhöhten Subventionsbeiträge der Stadt Zürich konnten erstmals für das ganze Jahr bezogen werden, im Vorjahr war das erst, wie vereinbart, ein Pro-rata-Teilbetrag seit der Eröffnung der Kunsthaus-Erweiterung. Der Kanton Zürich beteiligte sich im Berichtsjahr noch mit dem Schlussbetrag von CHF 470 000 am Projekt «Erneuerung IT- und Kommunikationsanlagen» und steuerte CHF 133 002 an unser Projekt digitale Transformation, Kunsthaus Digilab bei. Weitere CHF 39 884 sind uns zugeflossen als letzte Zahlung des Kantons Zürich, Fachstelle Kultur, als Ausfallentschädigung gemäss Covid-19-Kulturverordnung des Bundesrates.

Bei den Projektunterstützungen bewegen wir uns auf einem viel tieferen Niveau als im langjährigen Businessplan vorgesehen, es fehlt noch immer der erhoffte dritte Grosssponsor. Im Vergleich zum 2021 fehlen überdies die a. o. Positionen wie z. B. die CHF 500 000 von Hubert Looser für den Ankauf des Kunstwerks von Olafur Eliasson; Werner Merzbacher und Hauser & Wirth mit je CHF 105 000 für den Ankauf des Kunstwerks «Pixelwald» von Pipilotti Rist sowie die D&K DubachKeller-Stiftung für das Rondell im Garten der Kunst. Ebenfalls im Vorjahr hat eine nicht genannt sein wollende Privatperson für die Umgestaltung des Müller-Baus einen Betrag von CHF 200 000 gestiftet.

Die Besucherzahlen haben sich zu einer allzeit rekordhohen Zahl von 555 529 (VJ 382 603) entwickelt. Leider haben die Preiserhöhungen keinen vollen Niederschlag auf der Einnahmenseite gefunden, da wir unsere Preise wegen des Brandes und der folgenden Teilschliessung des Museums ab dem August von CHF 23 auf CHF 18 reduzieren mussten. Dennoch verzeichneten wir im Berichtsjahr mit 263 859 zahlenden Eintritten einen Durchschnittseintrittspreis von CHF 20.03 (VJ 170 662 zahlende Eintritte mit CHF 19.37 Durchschnittspreis).

Der Zuwachs beim Umsatz in den Shops ist der zusätzlichen Verkaufsstelle in der Kunsthaus-Erweiterung zu verdanken. Das Plus von CHF 630 000 ist natürlich auch auf die erstmals ganzjährige Öffnung zurückzuführen. Leider verzeichnete der Shop im Kunsthaus-Bestand um CHF 257 000 weniger Umsatz als im Vorjahr – davon sind rund CHF 80  000 auf dessen Schliessung nach dem Brand zurückzuführen.

Die Einnahmen durch die Kunstvermittlung sind bei den Führungen um 44 % und bei den Workshops um 26.5 % gestiegen. Bei den Führungen hat vor allem die sehr erfolgreiche Ausstellung «Niki de Saint Phalle» zur Steigerung beigetragen.

In den Nebeneinnahmen des Museums sind die Raumvermietungen enthalten. Mit einer Zunahme um CHF 678 000 haben diese wesentlich zur Erhöhung beigetragen. Die Leistungen der Versicherung in der Höhe von (bisher) CHF 330 000 als Folge des Brandereignisses erklären den Rest der Erhöhung.

Der Anstieg der Personalkosten im Vergleich zum Vorjahr ist die Folge der erstmaligen ganzjährigen Öffnung der Kunsthaus-Erweiterung. Mit 50 % Anteil verursachte hauptsächlich der Besucherservice diesen Anstieg: 13 % der Steigerung fallen auf das Personal der Shops, 12 % auf die Eintrittskassen, 6 % auf das Sicherheitspersonal und 13 % vom Anstieg verursachte die vorübergehenden Doppelbesetzungen in der Geschäftsleitung.

Die Erhöhung des Sachaufwands wird verursacht durch den erwarteten Zusatzaufwand von rund CHF 380 000 aus dem Brandfall.

Im sonstigen Betriebsaufwand sind zwar verschiedene Kosten des Vorjahres nicht mehr enthalten, demgegenüber waren ausserordentliche Kosten zu tragen, wie namentlich CHF 171 000 zur Verbesserung der Akustik in der Eingangshalle des Kunsthaus-Bestands, für die drei Hauptausstellungen in 2022 setzten wir CHF 393 000 mehr für Inserate und Aushang ein. Bei der IT fielen Mehrkosten für das Netzwerk und die Infrastruktur in der Höhe von CHF 303 000 an.

Die Abschreibungen fallen tiefer aus, weil der wesentliche Teil des Projekts «Erneuerung IT- und Kommunikationsanlagen» bereits abgeschrieben ist.

Im Gegensatz zur Abnahme Vorjahr (–CHF 131 807) haben unsere Fonds im Berichtsjahr um CHF 237 392 zugenommen. Details zu unseren Fonds entnehmen Sie bitte dem Anhang Ziff. 5.

 

Bilanz

Die Kunstgesellschaft verfügt auch weiterhin über eine hohe Liquidität. Die Veränderungen der Flüssigen Mittel sind aus der Geldflussrechnung ersichtlich. Im Vorjahr wurde das Warenlager der beiden Museumsshops in der Bilanz erstmals «aktiviert». Dies erfolgte 2021 gemäss OR zu Einstandspreisen abzüglich Warendrittel. Die Bilanzierung 2022 erfolgt neu zu Einstandspreisen. Damit wurden der Warendrittel und die stillen Reserven aufgelöst (netto CHF 162 938). Die «aktiven Rechnungsabgrenzungen» erklären sich durch höhere Projektabgrenzungen über den Jahreswechsel (Ausstellungen 2023 etc.) sowie höhere Vorauszahlungen im Geschäftsjahr 2022 für Leistungen 2023. Der Rückgang der «Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen» sowie der übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ist auf die Straffung des Kreditorenprozesses zurückzuführen.

Nach dem starken Anstieg der «passiven Rechnungsabgrenzungen» im Jahr 2021 durch Mitgliedsbeiträge, die bereits für das Folgejahr bezahlt worden waren, ist dieser Betrag mit CHF 1.9 Mio. wieder auf das Niveau der Vorjahre gesunken. Die «passiven Rechnungsabgrenzungen» haben sich allerdings infolge der zu erwartenden Kosten im Zusammenhang mit dem Brandereignis gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht. Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber dem Personal sind neu unter der Position «Rückstellungen» zusammengefasst. Mit dem erneuten Verlust im Berichtsjahr wächst das negative Vereinsvermögen auf CHF –2 869 610 an. Der Vorstand der Kunstgesellschaft ist sich bewusst, dass dieser Verlust in den kommenden Jahren ausgeglichen werden muss. Nähere Ausführungen dazu finden Sie im Anhang zur Jahresrechnung Ziff. 11.

Auch in diesem Jahr möchte ich an dieser Stelle den öffentlichen Geldgebern (Stadt und Kanton Zürich) sowie allen unseren Sponsoren und Gönnerinnen für die grosszügige finanzielle Unterstützung im Berichtsjahr – auch im Namen des Vorstands und der Mitarbeitenden – sehr herzlich danken.

Conrad M. Ulrich, Quästor

BETRIEBSRECHNUNG Vom 1.1. – 31.12.2022

 

Bilanz Per 31. Dezember 2022

 

Geldflussrechnung

 

 

Anhang

1. FIRMA SOWIE RECHTSFORM UND SITZ DES UNTERNEHMENS

Firma: Zürcher Kunstgesellschaft

Sitz: Winkelwiese 4, 8001 Zürich

Statuten: 29. Mai 2017

Zweck: Die Zürcher Kunstgesellschaft ist ein Verein. Sie hat den Zweck, den Sinn für bildende Kunst zu pflegen, in der Öffentlichkeit das Verständnis für das Kunstschaffen zu heben und die Bestrebungen der Künstlerschaft zu fördern.

Diesen Zweck erreicht sie insbesondere durch den Betrieb des Kunsthauses.

2. NAHESTEHENDE

Stiftung Zürcher Kunsthaus, Zürich

Vereinigung Zürcher Kunstfreunde, Zürich

Einfache Gesellschaft Kunsthaus-Erweiterung, Zürich (liquidiert am 6. Oktober 2022)

Förderstiftung Kunsthaus-Erweiterung, Zürich

3. ANGABEN ÜBER DIE IN DER JAHRESRECHNUNG ANGEWANDTENGRUNDSÄTZE

Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Vorschriften des Schweizerischen Gesetzes, insbesondere der Artikel über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung (Art. 957 bis 962 OR) erstellt.

In der Jahresrechnung wurden die nachfolgenden wesentlichen Grundsätze angewendet:

 

Anlagevermögen

Investitionsvorhaben (ohne Anschaffungen Kunst) ab TCHF 5 werden aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Wesentliche Projektbeträge von Dritten werden passiviert und für Abschreibungen verwendet.

4. LAGERBESTÄNDE SHOP

Die Lagerbestände der beiden Museumsshops wurden im Jahre 2021 erstmals aktiviert (netto CHF 325 877). Die Aktivierung erfolgte 2021 gemäss OR zu Einstandspreisen abzüglich Warendrittel. Die Bilanzierung 2022 erfolgt neu zu Einstandspreisen. Damit wurde das Warendrittel und die stillen Reserven aufgelöst (netto CHF 162 938).

5. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU POSITIONEN DER BILANZ UND ERFOLGSRECHNUNG

«Kunstgegenstände» beinhalten auch die Bücher und Medien der Grafischen Sammlung und unserer Bibliothek.

 

Anlagen im Bau

Das Projekt Rondell im Garten der Kunst aus 2021 wurde 2022 fertiggestellt. Dieses wurde über zweckgebundene Spenden finanziert. Die Aktivierung und die notwendigen Abschreibungen wurden vorgenommen.

 

Verbindlichkeiten gegenüber Pensionskassen

 

Nachweis Fondskapital

6. AUSSERORDENTLICHER ERTRAG

Der ausserordentliche Ertrag setzt sich aus dem periodenfremden Ertrag einer Aktivierung eines Aufwands von 2019 (CHF 6019) und der Aktivierung der Shoplager gemäss OR zu Einstandspreisen von CHF 162 938 zusammen. Die Lagerbestände der beiden Museumsshops wurden im Jahre 2021 erstmals aktiviert (Vgl. Note 4).

7. ANZAHL MITARBEITENDE

Die Anzahl der Vollzeitstellen liegt im Jahresdurchschnitt nicht über 250.

8. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN

Die Zürcher Kunstgesellschaft (ZKG) ist gegenüber der Einfachen Gesellschaft Kunsthaus-Erweiterung (EGKE) eine Beitragsverpflichtung von CHF 88 Mio. eingegangen. Mit der Rechtskraft der Baubewilligung für die Kunsthaus-Erweiterung Ende Januar 2015 hat sich die Verpflichtung aktualisiert. Bis zum 31. Dezember 2022 hat die ZKG – mit den bei der Förderstiftung Kunsthaus-Erweiterung (FSKE) eingegangenen Donationen – ihre Beitragsverpflichtung im Umfang von bislang insgesamt CHF 81.13 Mio. erfüllt. Nachdem der Erweiterungsbau abgenommen und die Abrechnungen weitgehend erfolgt sind, ist die Liquidation der EGKE am 6. Oktober 2022 abgeschlossen worden. Auf diesen Zeitpunkt hin ist auch die Vereinbarung der ZKG mit der FSKE über ein Zahlungsversprechen der FSKE gegenüber der EKGE von maximal CHF 12.5 Mio., abgesichert durch Verpfändung von Aktiven der ZKG, entfallen. Gestützt auf die EGKE-Liquidationsvereinbarung zwischen der Stadt Zürich, der Stiftung Zürcher Kunsthaus und der ZKG bleibt die ZKG gegenüber der Stiftung Zürcher Kunsthaus, welche die Rechte und Pflichten der EGKE übernommen hat, noch bis zum Vorliegen der endgültigen Schlussabrechnung über die Kunsthaus-Erweiterung für die Differenz von CHF 5.8 Mio. haftbar (Gesamtbeitragspflicht von CHF 88 Mio. minus die bereits geleisteten Beiträge von CHF 82.2 Mio.). Gemäss dem aktuellen Abrechnungsstand geht die ZKG allerdings nicht davon aus, dass sich diese Verbindlichkeit realisiert, sondern vielmehr, dass die Stiftung Zürcher Kunsthaus noch einen Teil der geleisteten Beiträge an die ZKG zurückerstatten wird (gemäss Schätzung per 31. Dezember 2022 sollte die ZKG noch rund CHF 1.07 Mio. zurückerstattet erhalten).

9. HONORAR DER REVISIONSSTELLE

10. WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN DER COVID-19-PANDEMIE

Aufgrund der von der Regierung ergriffenen Massnahmen war das Kunsthaus 2021 während knapp zwei Monaten nicht geöffnet. Eine Ausfallentschädigung von TCHF 311 wurde vom Kanton bezahlt. Die Kurzarbeitsentschädigung 2021 von TCHF 466 wurde von der Kunstgesellschaft beantragt und auch an die ZKG bezahlt. 2022 waren keine Entschädigungen mehr notwendig. Die Subventionsbeiträge der Stadt Zürich wurden in vollem Umfange bezahlt.

11. FORTFÜHRUNG DER ZÜRCHER KUNSTGESELLSCHAFT

Die Jahresrechnung der Zürcher Kunstgesellschaft weist per 31. Dezember 2022 eine buchmässige Überschuldung aus. Aufgrund von Mehrkosten im Zusammenhang mit der Eröffnung der Kunsthaus-Erweiterung und dem ersten vollständigen Geschäftsjahr sowie aus dem Brandvorfall in der Nacht vom 2. auf den 3. August 2022 resultierte auch im Berichtsjahr ein Verlust, welcher die buchmässige Überschuldung per 31. Dezember 2022 auf rund CHF 3 Mio. erhöht hat. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen von Artikel 69d des Schweizerischen Zivilgesetzbuches in Verbindung mit Artikel 725b Absatz 1 und 2 des Schweizerischen Obligationenrechts hat der Vorstand die notwendigen Schritte eingeleitet und die gesetzlich verlangten Zwischenabschlüsse zu Fortführungs- und Veräusserungswerten zeitnah erstellt sowie diese von der Revisionsstelle prüfen lassen. Der Zwischenabschluss zu Veräusserungswerten zeigt auf, dass das Fremdkapital durch die Aktiven gedeckt ist. Insbesondere zeigt die Bilanz des Vereins auch ausreichend liquide Mittel, um die laufenden Kosten zu decken. Zwar sind die flüssigen Mittel mehrheitlich mit den zweckbestimmten Fonds gebunden, der frei verfügbare Anteil und die laufenden Einnahmen decken jedoch den aktuellen Finanzbedarf. Der Vorstand der Zürcher Kunstgesellschaft ist der Auffassung, dass die Zahlungsfähigkeit und auch die Fortführungsfähigkeit des Vereins gegeben ist. Entsprechend hat der Vorstand von der Benachrichtigung des Gerichts abgesehen.

Die Aufgabe des Vorstands besteht darin, die Struktur zu schaffen und die Tätigkeit der Zürcher Kunstgesellschaft darauf auszurichten, das ausgewiesene negative Vereinsvermögen zu decken und nicht alleine den aktuellen Verlust. Als Massnahmen definiert er: Ab 2024 Budgets mit Gewinnen, welche das buchmässig negative Vereinsvermögen zu Fortführungswerten wieder decken werden. Antrag an die Stadt Zürich zur Anpassung der Subvention, um inskünftig auch die Abschreibungen aus dem operativen Geschäft zu decken (Rückstellungen für Investitionen).

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