Rechnung

Rechnung

Das Geschäftsjahr 2021 war von zwei aussergewöhnlichen Einflüssen geprägt, die sich signifikant auf die Jahresrechnung ausgewirkt haben: die anhaltende Pandemie sowie der Umzug und die Inbetriebnahme des Chipperfield-Baus. Die behördlich angeordnete Museumsschliessung im Januar und Februar und die anschliessenden Zugangsbeschränkungen (3G und später 2G) haben sich auf die Erträge ausgewirkt und wiederum deutliche Spuren in der Rechnung des ersten Halbjahres hinterlassen. Dies insbesondere in den Bereichen Eintritte und den Einnahmen Museumsshop, Kunstvermittlung und Vermietungsgeschäft. Die Mindereinnahmen konnten wiederum durch die dankenswerten Ausfall- und Kurzarbeitsentschädigungen der öffentlichen Hand teilweise kompensiert werden (siehe Ziffer 8, Anhang zur Jahresrechnung). Im zweiten Halbjahr entwickelten sich die oben genannten Zahlen wieder deutlich besser, teilweise sogar sehr gut, insbesondere nach der Eröffnung der Kunsthaus-Erweiterung.

Die Jahresrechnung 2021 schliesst mit einem gegenüber Vorjahr geringeren – aber nach wie vor signifikanten – Verlust von CHF 482 431 (Vorjahr: CHF 980 952) ab. Dies, obwohl die Besucher- und Mitgliederzahlen im Berichtsjahr deutlich angestiegen sind. Besucherzahlen: 382 603 (Vorjahr: 226 154) und Mitgliederzahlen: 24 498 (Vorjahr: 20 816). Am Beispiel der Mitgliederbeiträge zeigt sich, dass die Pandemie auch indirekten Einfluss auf den Betriebsertrag hatte: Einerseits hatte die Kunstgesellschaft noch nie so viele Mitglieder, andererseits sind die Mitgliederbeiträge unterproportional gestiegen, weil der Grossteil der neuen Mitgliedschaften infolge Museumsschliessung erst nach März abgeschlossen werden konnte und damit zu geringeren «Pro-rata-Beiträgen» geführt hat.

Die Beiträge der Stadt Zürich für die «Vorlaufkosten Kunsthaus-Erweiterung» sind im Berichtsjahr planmässig ausgelaufen und in eine (Pro-rata-)Erhöhung des ordentlichen Betriebsbeitrags gemündet (Subventionserhöhung infolge Eröffnung Chipperfield-Bau). Der Betriebsbeitrag ist um rund 37 % angestiegen auf CHF 11 505 435 (Vorjahr: CHF 8 420 535). Für die Erneuerung der Kommunikationsanlagen konnte die Kunstgesellschaft erneut auf Beiträge der Stadt Zürich zählen: CHF 1 332 000 (Vorjahr: CHF 1 600 000).

Die gegenüber Vorjahr erneut auf CHF 3 262 819 deutlich angestiegene Projektunterstützung erklärt sich u. a. durch Beiträge an das Rondell im «Garten der Kunst» (D&K DubachKeller-Stiftung), an die Neueinrichtung des Müller-Baus (Zuwendung einer Privatperson) und an den Ankauf des Werks von Olafur Eliasson in der Passage (Fondation Hubert Looser). Auch an dieser Stelle sei allen Sponsoren sehr herzlich gedankt. Die vergleichsweise hohe Eigenfinanzierung der Kunstgesellschaft von nahezu 50 % wird auch dank ihren Beiträgen ermöglicht. Der Rückgang der Spenden auf CHF 28 663 ist auf die Beendigung der Spendenaktion «Neuer Audioguide» zurückzuführen.

Die erfreuliche Entwicklung der Besucherzahlen wirkte sich im Berichtsjahr v. a. auf folgende Ertragszahlen aus: Anstieg der Eintritte um 55.2 % auf CHF 3 252 904 und Anstieg der Einnahmen Museumsshop (seit Oktober 2021 zweiter Shop im Chipperfield-Bau) um überproportionale 91.4 % auf CHF 2 100 865 sowie der Einnahmen Kunstvermittlung um 87.8 % auf CHF 410 491. Die Nebeneinnahmen Museum sind zwar wieder angestiegen auf CHF 1 133 002; hätten aber – ohne Pandemie – deutlich höher ausfallen können. Insbesondere das Vermietungsgeschäft hat unter der Schliessung und den sich anschliessend dynamisch verändernden Besuchsbeschränkungen deutlich gelitten.

Die Zunahme des Personalaufwands auf rund CHF 13.7 Mio. begründet sich mit dem Bezug und der Inbetriebnahme der Kunsthaus-Erweiterung. Der planmässige Anstieg der Personalkosten konnte auch im Berichtsjahr mit der pandemiebedingten Kurzarbeitsentschädigung in Höhe von CHF 466 000 entlastet werden.

Der Sachaufwand ist gegenüber Vorjahr um rund 40 % angestiegen auf CHF 6 654 267. Auch dieser Anstieg ist zurückzuführen auf die Kosten für Umzug, Einzug und Inbetriebnahme des Chipperfield-Baus, die deutlich höher ausgefallen sind als budgetiert, was letztlich Hauptursache des Jahresverlusts war. Die gleiche Begründung gilt auch für den signifikanten Anstieg des Warenaufwands Shops (seit Oktober 2021 zweiter Shop im Chipperfield-Bau) und des sonstigen Betriebsaufwands.

Die Abschreibungen bewegen sich auf dem Niveau der Vorjahre und betreffen schwerpunktmässig das Projekt «Erneuerung IT- und Kommunikationsanlagen».

Die Veränderung des Fondskapitals wird im Anhang Ziff. 4 detailliert erläutert.

BILANZ

Die Kunstgesellschaft verfügt auch weiterhin über eine hohe Liquidität. Die Veränderungen der Flüssigen Mittel sind aus der Geldflussrechnung ersichtlich.

Erstmals wurde im Berichtsjahr das Warenlager der beiden Museumsshops in der Bilanz «aktiviert», was direkt zu einer Erhöhung der Bilanzsumme führt. Die «aktiven Rechnungsabgrenzungen» erklären sich durch geringere Projektabgrenzungen über den Jahreswechsel (Ausstellungen 2022 etc.).

Der Anstieg der «Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen» begründet sich durch die Inbetriebnahme des neuen Museumsgebäudes.

Nach Abschluss der Bau- und Sanierungstätigkeiten im Berichtsjahr ist ein grosser Teil der «Sachanlagen im Bau» in die Kategorie «Mobilien» verlagert worden. Einzige Ausnahme bildet das Rondell im «Garten der Kunst» mit einem zum Bewertungszeitpunkt aktuellen Wert in Höhe von knapp CHF 360 000.

Der Anstieg der «Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen» sowie der übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten begründet sich ebenfalls mit der Inbetriebnahme des neuen Museumsgebäudes. Aufgrund des historischen Anstiegs der Mitgliederzahlen sind die «Mitgliederbeiträge Folgejahr» auf über CHF 2.4 Mio. angestiegen. Die «passiven Rechnungsabgrenzungen» bewegen sich auf dem Niveau der Vorjahre.

Mit dem erneuten Verlust im Berichtsjahr wächst das negative Vereinsvermögen auf
CHF – 1 459 324 an. Der Vorstand der Kunstgesellschaft ist sich dessen bewusst, dass dieser Verlust in den kommenden Jahren ausgeglichen werden muss.

Es ist mir auch dieses Jahr ein Anliegen, den öffentlichen Geldgebern (Stadt und Kanton Zürich) sowie unseren Sponsoren und Gönnerinnen für die grosszügige finanzielle Unterstützung – auch im Namen des Vorstands und der Mitarbeitenden – sehr herzlich zu danken.

Conrad M. Ulrich, Quästor und Präsident a. i.

BETRIEBSRECHNUNG Vom 1.1. – 31.12.2021

Bilanz Per 31. Dezember 2021

Geldflussrechnung

Anhang

1. Firma sowie Rechtsform und Sitz des Unternehmens

Firma: Zürcher Kunstgesellschaft

Sitz: Winkelwiese 4, 8001 Zürich

Statuten: 29. Mai 2017

Zweck: Die Zürcher Kunstgesellschaft ist ein Verein. Sie hat den Zweck, den Sinn für bildende Kunst zu pflegen, in der Öffentlichkeit das Verständnis für das Kunstschaffen zu heben und die Bestrebungen der Künstlerschaft zu fördern.

Diesen Zweck erreicht sie insbesondere durch den Betrieb des Kunsthauses.

2. Nahestehende

Stiftung Zürcher Kunsthaus, Zürich

Vereinigung Zürcher Kunstfreunde, Zürich

Einfache Gesellschaft Kunsthaus-Erweiterung, Zürich

Förderstiftung Kunsthaus-Erweiterung, Zürich

3. Angaben über die in der Jahresrechnung angewandten Grundsätze

Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Vorschriften des Schweizerischen Gesetzes, insbesondere der Artikel über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung (Art. 957 bis 962 OR) erstellt.

In der Jahresrechnung wurden die nachfolgenden wesentlichen Grundsätze angewendet:

Anlagevermögen

Investitionsvorhaben (ohne Anschaffungen Kunst) ab TCHF 5 werden aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

Lagerbestände Shop

Die Lagerbestände der beiden Shops wurden im Jahre 2021 erstmals aktiviert und somit in vollem Umfang stille Reserven aufgelöst (CHF 325 876). Die Aktivierung erfolgte gemäss OR zu Einstandspreisen. Es wurde eine Wertberichtigung von 33.33 % gebildet.

4. Angaben und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz

«Kunstgegenstände» beinhalten auch die Bücher und Medien der Grafischen Sammlung und unserer Bibliothek.

Anlagen im Bau

Bei den Anlagen im Bau handelt es sich um das folgende Projekt: Projekt Garten der Kunst wird über zweckgebundene Spenden finanziert und der Projektabschluss ist auf Mitte 2022 geplant. Alle anderen Projekte sind abgeschlossen und dementsprechend aktiviert und abgeschrieben worden.

Verbindlichkeiten gegenüber Pensionskassen

Nachweis Fondskapital

Ausserordentlicher Ertrag

Der ausserordentliche Ertrag setzt sich aus der erstmaligen Aktivierung des «Warenlager Shop» von CHF 325 876 und des periodenfremden Ertrags aus der Liquidation der Zürcher Festspielstiftung von CHF 230 708 zusammen.

5. Anzahl Mitarbeitende

Die Anzahl der Vollzeitstellen liegt im Jahresdurchschnitt nicht über 250.

6. Eventualverbindlichkeiten

Die Zürcher Kunstgesellschaft (ZKG) ist gegenüber der Einfachen Gesellschaft Kunsthaus-Erweiterung (EGKE) eine Beitragsverpflichtung von CHF 88 Mio. eingegangen. Mit der Rechtskraft der Baubewilligung für die Kunsthaus-Erweiterung Ende Januar 2015 hat sich die Verpflichtung aktualisiert. Die ZKG ist in der Lage, diese Verpflichtung mit den bei der Förderstiftung Kunsthaus-Erweiterung (FSKE) eingegangenen Donationen und ergänzend mit einer Vereinbarung mit der FSKE über ein Zahlungsversprechen gegenüber der EGKE von maximal CHF 12.5 Mio., abgesichert durch Verpfändung von Aktiven, zu erfüllen.

7. Honorar der Revisionsstelle

8. Wesentliche Auswirkungen der aktuellen COVID-19-Pandemie

Aufgrund der von der Regierung ergriffenen Massnahmen war das Kunsthaus während fast zweieinhalb Monaten geschlossen. Eine Ausfallentschädigung von TCHF 311 (Vorjahr: TCHF 682) wurde vom Kanton bezahlt. Die Kurzarbeitsentschädigung von TCHF 466 (Vorjahr: TCHF 975) wurde von der Kunstgesellschaft beantragt und auch an die ZKG bezahlt. Die Subventionsbeiträge der Stadt Zürich wurden in vollem Umfange bezahlt.

9. Fortführung der Zürcher Kunstgesellschaft

Als Ausgangslage präsentiert sich weiterhin ein Verlustvortrag. Der Jahresverlust ist insbesondere aufgrund von Mehrkosten im Zusammenhang mit der Eröffnung der Kunsthaus-Erweiterung entstanden.

Die Covid-19-Auswirkungen sind +/- ergebnisneutral (volle Subventionen, Kurzarbeitsentschädigung und Covid-19- Ausfallentschädigung).

 

Trotz des Verlustes per 31. Dezember 2021 sind ausreichend liquide Mittel vorhanden, um die laufenden Kosten zu decken. Zwar sind die flüssigen Mittel mehrheitlich mit den zweckbestimmten Fonds gebunden, aber der frei verfügbare Anteil und die laufenden Einnahmen decken den Finanzbedarf. Der Vorstand ist von der Fortführungsfähigkeit überzeugt. Die Aufgabe des Vorstands besteht darin, die Struktur zu schaffen und die Tätigkeit der Zürcher Kunstgesellschaft darauf auszurichten, das ausgewiesene negative Vereinsvermögen zu decken und nicht alleine den aktuellen Verlust. Als Massnahmen definiert er: Ab 2023 Budgets mit Gewinnen, welche das negative Vereinsvermögen wieder decken werden. Antrag an die Stadt Zürich zur Anpassung der Subvention, um inskünftig auch die Abschreibungen aus dem operativen Geschäft zu decken (Rückstellungen für Investitionen).

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