Rechnung

Betriebsrechnung

Die im Laufe des vergangenen Jahres mehrmals vorgeschriebenen, pandemiebedingten Beschränkungen und Schliessungen des Museumsbetriebs haben, trotz der grosszügigen Ausfall- und Kurzarbeitsentschädigungen der öffentlichen Hand, deutliche Spuren in der Rechnung der Kunstgesellschaft hinterlassen. Die Auswirkungen der Pandemie auf die Jahresrechnung sind in Ziff. 8 des Anhangs zur Jahresrechnung detailliert dargelegt.

Die Jahresrechnung 2020 schliesst mit einem gegenüber dem Vorjahr (CHF 3899.51) stark angestiegenen Verlust von CHF 980 952.46 ab. Der fulminante Jahresbeginn mit den hohen Besucherzahlen in der Ausstellung von Olafur Eliasson wurde jäh unterbrochen durch die vorzeitige Schliessung der Ausstellung als Folge des ersten Lockdowns. Alle folgenden Ausstellungen waren durch die teilweise stark eingeschränkten Besuchsmöglichkeiten und teilweise durch die temporäre Schliessung des Museumsbetriebs stark betroffen.

Die Besucherzahl ist im Berichtsjahr mit 226 154 gegenüber dem Vorjahr (270 053) deutlich zurückgegangen. Demgegenüber ist die Mitgliederzahl um mehr als 1000 Mitglieder angestiegen, nämlich von 19 688 auf 20 816! Ein ausgezeichneter Erfolg des Marketings, trotz des sehr schwierigen wirtschaftlichen Umfelds.

Die Beiträge der Stadt Zürich für die «Vorlaufkosten Kunsthaus-Erweiterung» haben sich, wie budgetiert, von CHF 1 300 000 im Vorjahr auf CHF 960 000 im Berichtsjahr reduziert. Ihre genau umschriebene Verwendung wurde bereits in den letzten Berichten detailliert beschrieben.

Der Beitrag der Stadt Zürich in der Höhe von CHF 1 600 000 für die Erneuerung der Kommunikationsanlagen ist erfolgsneutral, da die entsprechenden Mittel im Vorjahr dem Fondskapital entnommen wurden und nunmehr zurückgeführt worden sind (vgl. Anhang Ziff. 4).

Die im Jahr 2020 deutlich höheren Beiträge für die Projektunterstützung erklären sich durch die a. o. Beiträge von CHF 495 000 durch die Zürcher Festspiele und von CHF 250 000 durch die Zürcherische Seidenindustrie Gesellschaft für die Ausstellung «Schall und Rauch».

Allen langjährigen grösseren und kleineren Sponsoren sowie den Sponsoren einzelner Ausstellungen sei auch an dieser Stelle herzlich gedankt.

Die deutliche Abnahme des Betrags «Spenden» erklärt sich im Wesentlichen durch die im Vorjahr erhaltene a. o. Spende der Scholz Stiftung für einen Kunstankauf. In diesem Jahr erhielten wir nebst einigen Spenden von Mitgliedern eine grosszügige Spende von einem privaten Spender für die Durchführung der Ausstellung von Olafur Eliasson. Der Grund für die markante Abnahme bei den Einnahmen aus den Eintritten wurde bereits erklärt – erfreulicherweise sind die Einnahmen aus dem Museumsshop, die sich üblicherweise proportional zur Zu- oder Abnahme der Besuchenden verhalten, trotzdem leicht angewachsen. Das ist auf die hohen Verkaufserlöse während der Ausstellung von Olafur Eliasson zurückzuführen.

Die «Nebeneinnahmen Museum» sind stark gesunken, was sich wiederum im Wesentlichen durch die Beschränkungen des Museumsbetriebs erklärt.

Die Zunahme des Personalaufwands ist zum grösseren Teil durch den Personalaufbau im Hinblick auf die Kunsthaus-Erweiterung begründet, der durch die wesentlichen Kurzarbeitsentschädigungen von insgesamt CHF 975 000 nur teilweise kompensiert werden konnte. Zusätzlich ist sie verursacht durch die deutlich höheren Beiträge an die berufliche Vorsorge und höhere Kosten im Zusammenhang mit der Personalsuche.

Demgegenüber hat sich der Sachaufwand und der Betriebsaufwand durch eine Vielzahl von einzelnen Einsparungen um mehr als CHF 1.4 Mio. sehr erheblich reduziert. Teilweise wurden die Kosteneinsparungen gezielt in die Wege geleitet, teilweise waren sie Folge der Museumsschliessung und der damit wegfallenden Veranstaltungen.

Die Abschreibungen bewegen sich auf dem Niveau des Vorjahres. Sie betreffen überwiegend die bereits in den Vorjahren erläuterten Abschreibungen für das Projekt «Erneuerung IT- und Kommunikationsanlagen».

Die Veränderung des Fondskapitals wird im Anhang Ziff. 4 und Ziff. 8 detailliert erklärt.

BILANZ

Die Liquidität – teilweise basierend auf dem Fondskapital (Anhang Ziff. 4) – ist nach wie vor gut. Die mit Fondsgeldern für das Projekt «Erneuerung IT- und Kommunikationsanlagen» geleisteten Vorschüsse konnten im Umfang von CHF 1 600 000 zurückgeführt werden. Der Projektabschluss und die Überführung in die Anlagenbuchhaltung sind per Ende 2021 geplant.

Die Veränderung der Flüssigen Mittel sind aus der Geldflussrechnung ersichtlich.

Die Abnahme der «Aktiven Rechnungsabgrenzung» erklärt sich durch die hohen Abgrenzungen im Jahr 2019 für die Versicherungsrückvergütungen (2019 = CHF 370 000 / 2020 = CHF 128 000) sowie die Projektabgrenzungen in 2019 für die Ausstellung Eliasson im Berichtsjahr von CHF 334 000.

Angaben zur Bewertung der im Bilanzposten «Mobilien» enthaltenen Anlagegüter sind in Ziff. 3 des Anhangs ersichtlich.

Die «Sachanlagen im Bau» (Erneuerung IT- und Kommunikationsanlagen) wurden einerseits um den Betrag von CHF 150 000 entsprechend der weiteren Investition erhöht und andererseits um eine weitere Jahresabschreibung reduziert. Um den gleichen Betrag wurde die Rückstellung der Beiträge des Kantons vermindert.

Die Erhöhung der kurzfristigen Verbindlichkeiten ist begründet durch eine Schuld gegenüber der Stiftung Zürcher Kunsthaus von CHF 338 000.

Der Anstieg der «Mitgliederbeiträge Folgejahr» erklärt sich durch den neuerlichen Anstieg der Mitgliedschaften. Im Namen des gesamten Vorstandes und der Mitarbeitenden des Kunsthauses möchte ich auch an dieser Stelle unseren Sponsoren sowie der Stadt Zürich und dem Kanton Zürich für die sehr geschätzten, grosszügigen finanziellen Unterstützungen herzlich danken.

Conrad M. Ulrich, Finanzvorstand

BETRIEBSRECHNUNG Vom 1.1. – 31.12.2020

Bilanz Per 31. Dezember 2020

Geldflussrechnung

Anhang

1. Firma sowie Rechtsform und Sitz des Unternehmens

Firma: Zürcher Kunstgesellschaft

Sitz: Winkelwiese 4, 8001 Zürich

Statuten: 29. Mai 2017

Zweck: Die Zürcher Kunstgesellschaft ist ein Verein. Sie hat den Zweck, den Sinn für bildende Kunst zu pflegen, in der Öffentlichkeit das Verständnis für das Kunstschaffen zu heben und die Bestrebungen der Künstlerschaft zu fördern. Diesen Zweck erreicht sie insbesondere durch den Betrieb des Kunsthauses.

2. Nahestehende

Stiftung Zürcher Kunsthaus, Zürich

Vereinigung Zürcher Kunstfreunde, Zürich

Einfache Gesellschaft Kunsthaus-Erweiterung, Zürich

Förderstiftung Kunsthaus-Erweiterung, Zürich

3. Angaben über die in der Jahresrechnung angewandten Grundsätze

Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Vorschriften des Schweizerischen Gesetzes, insbesondere der Artikel über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung (Art. 957 bis 962 OR) erstellt.

 

In der Jahresrechnung wurden die nachfolgenden wesentlichen Grundsätze angewendet:

Anlagevermögen:

Investitionsvorhaben (ohne Anschaffungen Kunst) ab TCHF 5 werden aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

4. Angaben und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz

«Kunstgegenstände» beinhaltet auch die Bücher und Medien der Grafischen Sammlung und unserer Bibliothek.

Anlagen im Bau

Bei den Anlagen im Bau handelt es sich um folgende Projekte:
Projekt Müller-Bau und Projekt Garten der Kunst: Diese werden über zweckgebundene Spenden finanziert und der Projektabschluss ist auf Ende 2021 vorgesehen.
Projekt Erneuerung Kommunikationsanlage: Diese Anlagen sind mehrheitlich in Nutzung und werden erfolgswirksam abgeschrieben. Projektabschluss und Überführung in die Anlagenbuchhaltung sind per Ende 2021 geplant. Im Wesentlichen werden die Abschreibungen aus Beiträgen des Lotteriefonds des Kantons Zürich und der Stadt Zürich finanziert. Diese Mittel sind im Fonds «zweckbestimmt durch Donatoren» enthalten.

5. Anzahl Mitarbeitende

Die Anzahl der Vollzeitstellen liegt im Jahresdurchschnitt über 100.

6. Eventualverbindlichkeiten

Die Zürcher Kunstgesellschaft (ZKG) ist gegenüber der Einfachen Gesellschaft Kunsthaus-Erweiterung (EGKE) eine Beitragsverpflichtung von CHF 88 Mio. eingegangen. Mit der Rechtskraft der Baubewilligung für die Kunsthaus-Erweiterung Ende Januar 2015 hat sich die Verpflichtung aktualisiert. Die ZKG ist in der Lage, diese Verpflichtung mit den bei der Förderstiftung Kunsthaus-Erweiterung (FSKE) eingegangenen Donationen und ergänzend mit einer Vereinbarung mit der FSKE über ein Zahlungsversprechen gegenüber der EGKE von maximal CHF 12.5 Mio., abgesichert durch Verpfändung von Aktiven, zu erfüllen.

7. Honorar der Revisionsstelle

8. Covid-19: AUSWIRKUNGEN AUF DIE JAHRESRECHNUNG IM AKTUELLEN GESCHÄFTSJAHR UND FORTFÜHRUNGSFÄHIGKEIT DER ZKG

Die rasche Verbreitung des Covid-19-Virus hat im Jahr 2020 zu einer erheblichen Anzahl von Infektionen geführt. Die von der Regierung zur Eindämmung des Virus ergriffenen Massnahmen haben die Wirtschaftstätigkeit des Kunsthauses stark beeinträchtigt. Das Kunsthaus musste während rund zweieinhalb Monaten für Besuchende geschlossen werden. Dies führte zu Verschiebungen von Ausstellungen und zu Vorlaufkosten (z. B. Marketing, Werbung) für Ausstellungsprojekte, welche nicht mehr annulliert werden konnten. Für das Geschäftsjahr 2020 hat die Zürcher Kunstgesellschaft einen Verlust in der Höhe von TCHF 981 erlitten.

 

Die weiteren finanziellen Auswirkungen von Covid-19 auf die Zürcher Kunstgesellschaft sind:

 

Trotz der oben beschriebenen Leistungserbringung hat die Stadt Zürich die Subventionsbeiträge gemäss Subventionsvertrag geleistet. Zusätzlich zu den bereits bekannten Auswirkungen des Covid-19-Ausbruchs und den daraus resultierenden staatlichen Massnahmen führt die makroökonomische Unsicherheit zu einer starken Reduktion der Wirtschaftstätigkeit und es ist nicht bekannt, welche längerfristigen Auswirkungen auf das Kunsthaus zu erwarten sind. Das Management und der Vorstand beurteilen die Risiken der Covid-19-Pandemie fortlaufend und treffen geeignete Massnahmen zur Reduktion der Auswirkungen. Dazu gehören Gesundheits- und Sicherheitsmassnahmen für die Mitarbeitenden (z. B. physische Distanz zwischen Mitarbeitenden und Arbeit von zu Hause aus), die Sicherung zusätzlicher Finanzmittel und die Kommunikation mit den wichtigsten Interessensgruppen.

 

Trotz des Verlustes per 31. Dezember 2020 sind ausreichend liquide Mittel vorhanden, um die laufenden Kosten zu decken. Zwar ist ein Teil der flüssigen Mittel mit den zweckbestimmten Fonds gebunden, aber der frei verfügbare Anteil und die laufenden Einnahmen decken den Finanzbedarf. Der Anteil vom Fondskapital von TCHF 2769, welcher nicht zweckgebunden ist, kann zukünftig für den laufenden Betrieb genutzt werden. Weiter soll der Subventionsvertrag mit der Stadt Zürich erneuert werden mit dem Ziel, mit einer mittelfristigen Investitions- und Ausgabenplanung die Abschreibungen aus dem operativen Geschäft zu decken. Erste Gespräche haben stattgefunden. Der Vorstand rechnet ab dem Jahr 2023 mit Gewinnen.

 

Aufgrund der aktuellen Umstände und der möglichen Szenarien, wie sich die Covid-19-Pandemie und die daraus resultierenden staatlichen Massnahmen entwickeln könnten, kommen das Management und der Vorstand zum Schluss, dass die Annahme der Unternehmensfortführung gerechtfertigt ist. Infolge von Covid-19 bestehen zum Bilanzstichtag keine Zweifel an der Fähigkeit der Zürcher Kunstgesellschaft zur Fortführung der Geschäftstätigkeit.

Das Management der Zürcher Kunstgesellschaft wird staatliche Anordnungen weiterhin befolgen und parallel dazu alles tun, um ihre Tätigkeit auf bestmögliche Weise fortzusetzen, ohne die Gesundheit der Mitarbeitenden und anderer Interessensgruppen zu gefährden.

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