Rechnung

Betriebsrechnung

Die Jahresrechnung 2018 schliesst mit einem gegenüber dem Vorjahr (CHF 122 255) leicht reduzierten Verlust von CHF 39 761 ab. Dabei sind die Besucherzahlen des Berichtsjahres mit 228 642 und des Vorjahres (231 102) nahezu auf gleichem Niveau. Das anhaltend wunderschöne Sommerwetter hat, gleich wie bei andern Museen auch, die Zahl der Besuchenden stark negativ beeinflusst. Zusätzlich hat die nach wie vor intensive Bautätigkeit, mit der auch die provisorische Verlegung des Haupteingangs verbunden war, einen wenig einladenden Eindruck vermittelt.

Die gegenüber dem Vorjahr (19 122) leicht abnehmende Mitgliederzahl (– 501) hat zu einem entsprechenden Rückgang der Einnahmen aus Mitgliederbeiträgen geführt.

Plangemäss haben sich die Beiträge der Stadt Zürich für die «Vorlaufkosten Kunsthaus-Erweiterung» erhöht. Sie werden verwendet zur Finanzierung zusätzlicher Personalkosten (im Hinblick auf die Erweiterung) sowie der Anmietung temporärer zusätzlicher Büros und der Einrichtung der neuen Arbeitsplätze. Überdies dienen sie, wie budgetiert, der Abdeckung von Einnahmenverlusten aus tieferen Besucherzahlen während der Umbauzeit sowie von Mietzinsausfällen aus der Vermietung des Vortragssaales, der weiterhin als vorübergehender Eintrittsbereich genutzt werden musste. Erst in der zweiten Hälfte des laufenden Jahres wird der Eingangsbereich wieder verlegt werden können.

Die Beiträge des Kantons Zürich stammen aus dem Lotteriefonds – sie dienen der Finanzierung der Erneuerungsinvestitionen in die IT- und Kommunikationsanlagen (vgl. dazu Anhang Ziff. 3 und 4).

Die Zunahme im Bereich der Projektunterstützung erklärt sich durch eine einmalige Unterstützung des Bundesamts für Kultur für die Provenienzforschung sowie a. o. Beiträge für die Ausstellung «Fashion Drive» durch die Festspiele Zürich und die Zürcherische Seidenindustrie-Gesellschaft.

Leider ist im Berichtsjahr keine so grosse Einzelspende eingegangen wie im Vorjahr, was die grosse Differenz zur Jahresrechnung 2017 erklärt.

Dem Lotteriefonds, aber auch allen langjährigen grösseren und kleineren Sponsoren sowie den Sponsoren einzelner Ausstellungen sei auch an dieser Stelle herzlich gedankt.

Der starke Rückgang der Anzahl Besuchenden, die Einzeleintritte lösen (– 19 000), also Nicht-Mitglieder, hat seine deutlichen Spuren hinterlassen bei den Einnahmen der «Eintritte», gleich wie auch im Bereich «Einnahmen aus dem Museumsshop».

Die Zunahme des Personalaufwands erklärt sich zum grösseren Teil durch den Personalaufbau im Hinblick auf die Erweiterung des Kunsthauses (+ 2 %), zu einem kleineren Teil auch durch die Erfüllung von Verpflichtungen aus den Gesamtarbeitsverträgen (+ 1 %), die teilweise durch entsprechend höhere Beiträge der Stadt abgedeckt werden.

Der Rückgang des Sachaufwandes ist begründet durch deutlich weniger Ausgaben für Kunstankäufe, die allerdings teilweise kompensiert worden sind durch höhere Ausstellungskosten als im Vorjahr (Transportkosten, Honorare und Leihgebühren).

Die Abnahme des sonstigen Betriebsaufwands ist im Wesentlichen die Folge tieferer Versicherungskosten für die Wechselausstellungen.

Erstmals wurden für das Projekt Erneuerungsinvestitionen in die IT- und Kommunikationsanlagen Abschreibungen vorgenommen – die Finanzierung erfolgt, wie erwähnt, durch die Unterstützung des Lotteriefonds.

Die Veränderung des Fondskapitals wird im Anhang Ziff. 4 detailliert erklärt.

BILANZ

Die Liquidität – teilweise basierend auf dem Fondskapital (dazu detailliert Anhang Ziff. 4) – ist nach wie vor ausgezeichnet.

Die Veränderung der Flüssigen Mittel erklärt sich aus der Geldflussrechnung. Im Berichtsjahr haben keine Kunstverkäufe stattgefunden und die Investitionen in Kunst bewegten sich im bisher üblichen Rahmen.

Die Investitionen in Sachanlagen im Bau haben um weitere CHF 816 300 zugenommen, gleichzeitig sind (erstmals) Abschreibungen in der Höhe von CHF 1 365 490 vorgenommen worden. Sämtliche Darlehen – aufgenommen zur Finanzierung der Erneuerung der IT- und Kommunikationsanlagen – sind durch die entsprechenden, zweckgebundenen Mittel des Lotteriefonds zurückbezahlt worden.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entsprechen in ihrer Höhe, zusammengefasst mit den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten, dem Rahmen des Vorjahres.

Die Erhöhung der Passiven Rechnungsabgrenzung erklärt sich durch die vorzeitige Überweisung des Subventionsbetrags der Stadt Zürich für den Monat Januar.

Im Namen des gesamten Vorstandes und der Mitarbeitenden des Kunsthauses möchte ich auch an dieser Stelle unseren Sponsoren sowie der Stadt Zürich, dem Kanton Zürich und dem Lotteriefonds des Kantons Zürich für die sehr grosszügigen finanziellen Unterstützungen herzlich danken.

Conrad M. Ulrich, Finanzvorstand

BETRIEBSRECHNUNG VOM 1.1. – 31.12.2018

Bilanz PER 31. DEZEMBER 2018

Geldflussrechnung

Anhang

1. FIRMA SOWIE RECHTSFORM UND SITZ DES UNTERNEHMENS

Firma: Zürcher Kunstgesellschaft

Sitz: Winkelwiese 4, 8001 Zürich

Statuten: 29. Mai 2017

Zweck: Die Zürcher Kunstgesellschaft ist ein Verein. Sie hat den Zweck, den Sinn für bildende Kunst zu pflegen, in der Öffentlichkeit das Verständnis für das Kunstschaffen zu heben und die Bestrebungen der Künstlerschaft zu fördern.

Diesen Zweck erreicht sie insbesondere durch den Betrieb des Kunsthauses.

2. NAHESTEHENDE

Stiftung Zürcher Kunsthaus, Zürich

Vereinigung Zürcher Kunstfreunde, Zürich

Einfache Gesellschaft Kunsthaus-Erweiterung, Zürich

Förderstiftung Kunsthaus-Erweiterung, Zürich

3. ANGABEN ÜBER DIE IN DER JAHRESRECHNUNG ANGEWANDTEN GRUNDSÄTZE

Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Vorschriften des Schweizerischen Gesetzes, insbesondere der Artikel über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung (Art. 957 bis 962 OR) erstellt.

In der Jahresrechnung wurden die nachfolgenden wesentlichen Grundsätze angewendet:

Anlagevermögen:

Investitionsvorhaben (ohne Anschaffungen Kunst) grösser TCHF 100 werden aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei den Anlagen im Bau handelt es sich um das Projekt Erneuerung Kommunikationsanlage. Aktuell werden die Abschreibungen dafür aus den Mitteln des Lotteriefonds des Kantons Zürich finanziert. Aus dem Jahr 2018 stammen TCHF 779.2, die übrigen Abschreibungen stammen aus den Jahren 2016 und 2017.

4. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU POSITIONEN DER BILANZ

«Kunstgegenstände» beinhaltet auch die Bücher und Medien unserer Bibliothek.

NACHWEIS FONDSKAPITAL:

Dem Fondskapital sind für das Projekt Erneuerung Kommunikationsanlage vom Lotteriefonds des Kantons Zürich CHF 4.1 Mio. zugegangen. Aus diesen Mitteln werden die Abschreibungen für das Projekt finanziert.

5. ANZAHL MITARBEITENDE

Die Anzahl der Vollzeitstellen liegt im Jahresdurchschnitt über 50.

6. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN

Die Zürcher Kunstgesellschaft (ZKG) ist gegenüber der Einfachen Gesellschaft Kunsthaus-Erweiterung (EGKE) eine Beitragsverpflichtung von CHF 88 Mio. eingegangen. Mit der Rechtskraft der Baubewilligung für die Kunsthaus-Erweiterung Ende Januar 2015 hat sich die Verpflichtung aktualisiert. Die ZKG ist in der Lage, diese Verpflichtung mit den bei der Förderstiftung Kunsthaus-Erweiterung (FSKE) eingegangenen Donationen und ergänzend mit einer Vereinbarung mit der FSKE über ein Zahlungsversprechen gegenüber der EGKE von maximal CHF 12.5 Mio., abgesichert durch Verpfändung von Aktiven, zu erfüllen.

7. EINNAHMEN AUS KUNSTVERKAUF

Im Vorjahr wurde ein doppelt vorhandenes Werk von Alberto Giacometti für CHF 2 250 000 verkauft.

8. HONORAR DER REVISIONSSTELLE

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